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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Bundesrat lehnt Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» ab

Bern, 12.12.2025 — Nach Ansicht des Bundesrats wäre die Volksinitiative «Asylmissbrauch stoppen! (Grenzschutzinitiative)» nur schwer umsetzbar. Die Initiative würde hohe Kosten sowie erhebliche Belastungen für Bund und Kantone und die Grenzregion verursachen. Zudem könnte bei einem Wegfall von Schengen/Dublin die Sekundärmigration zunehmen und die innere Sicherheit geschwächt werden. Der Bundesrat will dem Parlament die Initiative daher ohne direkten Gegenentwurf und ohne indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen. Das hat er an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 entschieden.

Der Initiative verlangt unter anderem die Bewachung aller Grenzübergänge, die Überwachung der Landesgrenzen, systematische Kontrollen aller einreisenden Personen sowie Einreiseverweigerung für Personen, welche die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Personen, die über einen sicheren Drittstaat einreisen, sollen weder Asyl noch eine vorläufige Aufnahme erhalten. Die Zahl der Asylgewährungen soll auf 5000 pro Jahr begrenzt werden. Für Personen, die sich irregulär in der Schweiz aufhalten, verlangt die Initiative eine behördliche Meldepflicht, eine generelle Ausreisefrist von 90 Tagen, den Ausschluss von Sozial- und Krankenversicherungsleistungen und die Nichtigkeit laufender Arbeitsverträge. Internationale Abkommen, die mit diesen Bestimmungen nicht vereinbar sind, sollen neu verhandelt oder gekündigt werden müssen.

Damit wollen die Initiantinnen und Initianten die irreguläre Migration in die Schweiz stoppen und die Sicherheit im Land erhöhen. Die Einschränkung der Asylgewährung und die Abschaffung der vorläufigen Aufnahme sollen Missbrauch verhindern, der Schlepperkriminalität die Grundlage entziehen und die Kosten des Asylbereichs reduzieren. Schliesslich soll die Initiative der Rechtsstaatlichkeit Nachachtung verschaffen, indem irregulär anwesende Personen gemeldet werden und die Schweiz verlassen müssen.

Nicht bezifferbare Kosten

Nach Ansicht des Bundesrats wären die von den Initiantinnen und Initianten geforderten Massnahmen nur schwer umsetzbar. Lückenlose Grenzkontrollen hätten einen massiv höheren Personalbedarf und hohe, nicht bezifferbare Kosten für den Bund und die Kantone zur Folge. Bei 2,2 Millionen Grenzübertritten pro Tag und 400 000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern würden solche Kontrollen auch mit vereinfachten Verfahren zu Wartezeiten, Staus und einer Beeinträchtigung der Wirtschaft führen.

Die Kantone könnten nach Einschätzung des Bundesrats im Asylbereich zusätzlich belastet werden, weil voraussichtlich mehr Personen als heute auf Nothilfe angewiesen wären. Dazu gehören etwa Personen, deren Wegweisung nicht vollzogen werden kann, die aber auch nicht für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen können. Dieses Fehlen von Perspektiven könnte zur Entstehung von Parallelgesellschaften, zu gesellschaftlichen Spannungen und zu zusätzlicher Kriminalität führen.

Schon heute Kontrollen an der Grenze

Mit Kontrollen, wie sie die Initiative fordert, würde die Schweiz ihre Verpflichtungen aus dem Schengen-Assoziierungsabkommen nicht mehr erfüllen, was zu einer Beendigung der Schengen- und der Dublin-Zusammenarbeit führen könnte – mit erheblichen Folgen unter anderem für die innere Sicherheit. Die Schweiz könnte auch keine Dublin-Überstellungen mehr machen und würde voraussichtlich vermehrt zum Zielland von Sekundärmigration. Der Bundesrat rechnet mit einem markanten Rückgang der Wirtschaftsleistung und Mehrkosten von mehreren hundert Millionen Franken pro Jahr. Die Initiative könnte zudem im Widerspruch zur Flüchtlingskonvention, zur Europäischen Menschenrechtskonvention und weiteren völkerrechtlichen Verträgen stehen, die allenfalls gekündigt werden müssten.

Bereits heute werden lageabhängige und risikobasierte Zollkontrollen durchgeführt, die im Auftrag des Parlaments zukünftig noch intensiviert werden sollen. Zudem hat die Schweiz im Rahmen von Schengen auch die Möglichkeit, vorübergehend Binnengrenzkontrollen durchzuführen. Der Bundesrat ist jedoch überzeugt, dass Binnengrenzkontrollen kein wirksames Mittel sind, um die irreguläre Sekundärmigration einzudämmen. Herausforderungen in diesem Zusammenhang werden nach Angaben des Bundesrats im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts, der Asylstrategie 2027 und der Taskforce Intensivtäter adressiert.

Wegen der radikalen Forderungen der Initiative und den damit verbundenen Konsequenzen lehnt der Bundesrat einen indirekten Gegenvorschlag oder einen direkten Gegenentwurf ab. Er hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Herbst 2026 eine Botschaft an das Parlament auszuarbeiten. Zudem soll das EJPD zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, den Kantonen sowie mit den relevanten Nachbarländern Massnahmen zur Stärkung der Sicherheit in den entsprechenden Grenzregionen prüfen, einschliesslich die Schaffung zusätzlicher Zentren für Polizei- und Zollzusammenarbeit (CCPD).