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MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Koordinationsgruppe Umweltkriminalität: Bundesrat nimmt Bericht und Strategie 2030 zur Kenntnis

Bern, 12.12.2025 — Die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität hat den Auftrag, die Bekämpfung von Umweltdelikten auf nationaler und internationaler Ebene zu verstärken. Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Bericht über die Tätigkeit der Koordinationsgruppe in den vergangenen vier Jahren und die Strategie 2030 zur Kenntnis genommen. Die Strategie soll in den nächsten Jahren eine noch effizientere Verfolgung von Umweltkriminalität ermöglichen.

Umweltkriminalität hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einem weltweiten Milliardengeschäft entwickelt: Sie ist äusserst lukrativ, aber schwer aufzudecken, zu verfolgen und zu bestrafen. Das macht sie für organisierte kriminelle Organisationen attraktiv. Heute steht der Bereich Umweltkriminalität an vierter Stelle der kriminellen Aktivitäten, mit einem jährlichen Wachstum von geschätzt fünf bis sieben Prozent.

Der Bundesrat hat am 12. Dezember 2025 den Tätigkeitsbericht der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität (siehe Kasten) sowie die Strategie 2030 zur Kenntnis genommen. Die neue Strategie ist auf den Zeitraum 2026 bis 2030 ausgerichtet und verfolgt folgende Ziele:

  • Sensibilisierung von Behörden (Straf- und Verwaltungsbehörden auf allen drei Staatsebenen), Politik und Bevölkerung
  • Schaffung und Gewährleistung eines wirksamen und koordinierten Vollzugs des Umweltstrafrechts
  • Verhinderung von Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie Marktverzerrungen

Die bisherige Tätigkeit und Zusammenarbeit der Koordinationsgruppe Umweltkriminalität hat sich bewährt. Das aufgebaute Netzwerk bildet eine wertvolle Grundlage, die in Zukunft zu einer Stärkung des Vollzuges im Bereich Umweltkriminalität beitragen wird.

Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird dem Bundesrat in vier Jahren wieder einen Bericht über die Tätigkeit der Koordinationsgruppe und die Umsetzung der Strategie 2030 unterbreiten.

Die Koordinationsgruppe Umweltkriminalität

Die Koordinationsgruppe wird geleitet vom Bundesamt für Umwelt (BAFU). Darin vertreten sind das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Polizei (fedpol), das Bundesamt für Justiz (BJ), das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG (BAZG), das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK). Zudem sind Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS), der Schweizerischen Staatsanwaltschaftskonferenz (SSK) und der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter (KVU) dabei.

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