Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 12. Dezember 2025

Zwischenevaluation zur Gleichstellungsstrategie 2030: Fortschritte sichtbar, Handlungsbedarf bleibt bestehen

Bern, 12.12.2025 — Die Zwischenevaluation der Gleichstellungsstrategie 2030 zeigt Fortschritte in der Gleichstellung in der Schweiz, hält jedoch fest, dass die Strategieziele noch nicht erreicht wurden. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 zur Kenntnis genommen. Er beauftragt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), die prioritären Massnahmen für den Zeitraum 2027–2030 bis Ende 2026 im Sinne der Zwischenbilanz zu ergänzen. Bei dieser Aufgabe sollen verwaltungsinterne und -externe Stellen einbezogen werden.

2021 hat der Bundesrat die erste Nationale Strategie zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter verabschiedet. Diese konzentriert sich auf vier Handlungsfelder mit entsprechenden strategischen Zielen: die Förderung der Gleichstellung im beruflichen und öffentlichen Leben, eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, die Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt und die Bekämpfung von Diskriminierung. Ergänzt wird die Strategie durch einen regelmässig aktualisierten Aktionsplan, der Massnahmen des Bundes sowie von Kantonen und Städten umfasst. Seit Juni 2023 sind auch die Massnahmen des Nationalen Aktionsplans der Schweiz zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 integriert.

Die Zwischenevaluation der Gleichstellungsstrategie 2030 wurde von PrivatePublicConsulting in Zusammenarbeit mit der Hochschule für Soziale Arbeit Luzern (HSLU) durchgeführt. Sie hält fest, dass die vier Handlungsfelder wesentliche Bereiche abdecken und dass sinnvolle Ziele definiert wurden. In verschiedenen Handlungsfeldern seien positive Entwicklungen zu verzeichnen, allen voran im Bereich der Förderung der Gleichstellung im beruflichen und öffentlichen Leben. Laut der Zwischenevaluation sind die Ziele der Gleichstellungsstrategie insgesamt aber noch nicht erreicht. Im Bericht wird dies sowohl auf einen Mangel an finanziellen und personellen Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen als auch auf eine unzureichende Anerkennung der Thematik – insbesondere vonseiten Politik und Wirtschaft – zurückgeführt. Weiteren Handlungsbedarf ortet die Zwischenevaluation in den Bereichen Intersektionalität, Care-Arbeit, LGBTQI+ und Männer als Zielgruppe – dort stellt der Bericht thematische Lücken fest.

Strategie liefert Nutzen für die Gleichstellungspolitik

Eine im Rahmen der Zwischenevaluation bei Bundesstellen, Kantonen, Gemeinden und externen Fachstellen durchgeführte Umfrage zeigt: Trotz der bestehenden Herausforderungen wird der Gleichstellungsstrategie mehrheitlich ein grosser Mehrwert zugeschrieben. Insbesondere helfe sie, Massnahmen zu legitimieren, die Relevanz der Gleichstellungsthematik zu stärken und Aktivitäten sichtbar zu machen.

Das Evaluationsteam formuliert abschliessend Empfehlungen. Dazu gehören unter anderem die Festlegung neuer Massnahmen sowie die Schärfung und Ergänzung der Indikatoren zur Erfolgsmessung. Weiter soll die zweite Hälfte der Umsetzungsperiode genutzt werden, um gezielte Impulse zu setzen, Akteure zu motivieren und die Umsetzung durch das EBG enger begleiten zu lassen.

Ergänzende prioritäre Massnahmen bis Ende 2026

An seiner Sitzung vom 12. Dezember 2025 hat der Bundesrat die Zwischenevaluation zur Kenntnis genommen. Er hat das EBG beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern neue prioritäre Massnahmen auf Bundesebene für den Zeitraum 2027–2030 zu ergänzen und ihm bis Ende 2026 allfällige weitere Anpassungen der Gleichstellungsstrategie zu unterbreiten. Neben verwaltungsinternen Akteurinnen und Akteuren sollen auch Kantone, Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen miteinbezogen werden.

Weitere Informationen:

Zwischenevaluation der Gleichstellungsstrategie 2030 und ihres Aktionsplans – Schlussbericht

Zwischenevaluation Gleichstellungsstrategie 2030_Schlussbericht