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Für unterstützte Projekte

Nach der Zusprache einer Finanzhilfe sind bei der Umsetzung und beim Abschluss des Projekts verschiedene Vorgaben zu beachten.

Änderungen während der Projektumsetzung

Wesentliche Änderungen am bewilligten Projekt sind der FRB frühzeitig mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für Änderungen bei den Zielen, den geplanten Aktivitäten, der Finanzierung oder der Laufzeit des Projekts.

Verzögert sich der Projektabschluss gegenüber dem ursprünglich angegebenen Enddatum, ist die FRB vor Ablauf der vorgesehenen Projektlaufzeit zu informieren.

Bei unterstützten Projekten muss das Logo des Bundes auf allen gedruckten und digitalen Publikationen erscheinen. In jedem Fall sind die Vorschriften zur Verwendung des Bundeslogos zu beachten.

Projektabschluss

Spätestens drei Monate nach Projektende sind eine Selbstevaluation und eine Schlussabrechnung einzureichen. In der Selbstevaluation werden die Umsetzung, die Zielerreichung und die Wirkung des Projekts reflektiert. Die Schlussabrechnung weist die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben des Projekts aus.

Die entsprechenden Formulare stehen direkt auf der Plattform Evidence zur Verfügung und werden dort auch eingereicht.

Für Projekte, die bis Ende 2026 über PBV eingereicht wurden, stehen die bisherigen Formulare weiterhin zum Download zur Verfügung. Die ausgefüllten Formulare sind per E-Mail an ara@gs-edi.admin.ch zu senden.

Bei Finanzhilfen über CHF 10'000.- wird die verbleibende Tranche von 20% nach Prüfung der Selbstevaluation und der Schlussabrechnung ausbezahlt.