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Themen

Rassismus und rassistische Diskriminierung sind mehr als individuelle Akte ungerechtfertigter Ungleichbehandlung. Auch Benachteiligung oder Ausschlüsse im alltäglichen Leben verschiedenster Bevölkerungsgruppen wirken sich negativ auf das Zusammenleben aus.

Die Auswahl der hier vertieft behandelten Themen orientiert sich an den vorhandenen Daten und entsprechenden internationalen Empfehlungen an die Schweiz:

Spezifische Rassismen

In der Schweiz leben Bevölkerungsgruppen sowie Minderheiten, welche besonders von rassistischer Diskriminierung oder rassistischem Verhalten betroffen sind.Das Monitoring der FRB Rassismus in Zahlen zeigt, dass rassistische Diskriminierung sowie feindliche Einstellungen in der Schweiz gegenüber Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe, ihres tatsächlichen oder zugeschriebenen muslimischen beziehungsweise jüdischen Glaubens, ihrer tatsächlichen oder zugeschriebenen Nationalität oder ihrer fahrenden Lebensweise verbreitet sind.Vertiefte Informationen stellt die FRB aktuell zu folgenden Rassismen bereit:

Integrationspolitik und Diskriminierungsschutz

Rassismus muss nicht unbedingt mit Migration zu tun haben. Aber: Viele Menschen mit Migrationshintergrund erfahren rassistische Diskriminierung, und diese behindert die Integration. Ziel der Integrationspolitik ist der gesellschaftliche Zusammenhalt und die Chancengleichheit in der Diversität. Direkte und indirekte sowie institutionelle und strukturelle Diskriminierungen behindern die Chancengleichheit. Die Integrationsförderung muss deshalb immer mit einer Politik gegen Diskriminierungen und für institutionelle Öffnung einhergehen.

Schule und Bildung

Bildung ist ein Schlüsselfaktor für das soziale und berufliche Fortkommen, sie bildet die Grundlage für die berufsbezogene Weiterbildung und den Zugang zum Arbeitsmarkt. Gleichzeitig sind Rassismus und Diskriminierung gesellschaftliche Probleme, die auch in der Schule und anderen Bildungsinstitutionen eine Realität sind.Deshalb stehen schulische Akteure – Lehrpersonen, Schulleitungen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen und weitere – aber auch ausserschulische Akteure und Institutionen der Aus- und Weiterbildung von Lehrpersonen in der Verantwortung, sich mit Rassismus auseinanderzusetzen.

Wirtschaft und Arbeit

In einem Arbeitsverhältnis stehende, aber auch arbeitssuchende Personen können unterschiedliche Behandlung erfahren, etwa bezüglich Anstellung, Lohn, Weiterbildung, Beförderung, Arbeitsschutz oder Kündigung. Sie können auch Belästigung oder Mobbing erleben. Wenn diese unterschiedliche Behandlung aufgrund von Kriterien wie Herkunft, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit erfolgt, handelt es sich um rassistische Diskriminierung.Mehr zur rechtlichen Situation: Rechtsratgeber

Rassismus im Netz

Rassismus im Internet stellt die Rassismusbekämpfung vor neue Herausforderungen. Die digitalen Medien und sozialen Netzwerke sind als zentrales Informations- und Kommunikationsfeld etabliert. Sie übernehmen eine wichtige Rolle, wenn es um die Informations- und Meinungsbildung geht, können aber auch für politische Zwecke, Angriffe auf individuelle Grundrechte oder auf Angehörige von Minderheiten sowie für die Verbreitung von rassistischen Inhalten genutzt werden. Digitale rassistische Hassrede äussert sich in Wort, Bild, Ton und Video und umfasst ein breites Spektrum an Sachverhalten: persönliche Attacken gegen identifizierbare Personen, Äusserungen von Einzeltätern, die mit ihren Hassreden Aufmerksamkeit und Öffentlichkeit suchen, oder aber ideologisch motivierte, koordinierte Gruppen, bei denen rassistische Hetze Teil einer breiteren Strategie von Desinformation oder Verbreitung von Verschwörungsnarrativen ist.

Polizei und Justiz

Die Polizei nimmt sowohl Schutz- wie auch Kontrollfunktionen wahr. Hierzu übt sie in Ausnahmefällen ein staatliches Gewaltmonopol aus, was bedeutet, dass sie in bestimmten Situationen Gewalt anwenden darf. Polizeiliches Handeln bewegt sich dadurch in einem höchst sensiblen Bereich, und es ist zu erwarten, dass sie Gewalt nur mit grösster Zurückhaltung und der Situation angemessen einsetzt. Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen bezüglich der Qualität ihrer Arbeit, etwa wenn es um diskriminierende Personenkontrollen geht. Im Raum steht aber auch die mangelnde Auseinandersetzung mit Rassismus in der Institution Polizei.Die Justiz ist zuständig für die Einhaltung des Rechts und setzt sich als rechtsstaatliches Kontrollorgan immer wieder mit Fällen auseinander, in welchen es um strafrechtlich oder auch zivilrechtlich relevante rassistische Vorfälle geht. Als Ordnungsinstanz prägt sie verschiedene Politik- und Lebensbereiche auf struktureller Ebene. Das Rassismusverständnis der Rechtsprechung und des Justizpersonals im Allgemeinen kommt hier genauso zum Tragen wie der Zugang von Betroffenen zur Justiz.