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Erarbeitungsprozess der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus ist das Ergebnis eines breit abgestützten Erarbeitungsprozesses. In mehreren Etappen wurden zentrale Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen. Die folgenden Meilensteine geben einen Überblick über die wichtigsten Schritte bis zur Verabschiedung der Strategie.

Grundlagen und Vorbereitung der Strategie

Parlamentarischer Auftrag als Ausgangspunkt

Ausgangspunkt für die Erarbeitung der nationalen Strategie war die Motion 23.4335 «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus», die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats eingereicht wurde. Mit der Annahme der Motion durch das Parlament im Jahr 2024 erhielt der Bundesrat den Auftrag, gemeinsam mit den Kantonen eine nationale Strategie und einen Aktionsplan zu erarbeiten. Ziel ist es, bestehende Massnahmen besser zu koordinieren, Lücken zu schliessen sowie Prävention und Schutz nachhaltig zu stärken.

Breite Konsultation zentraler Akteurinnen und Akteure

Zwischen November 2024 und Januar 2025 führte die Fachstelle für Rassismusbekämpfung ein Stakeholder-Hearing bei Bundesämtern, kantonalen und kommunalen Behörden, Fachkonferenzen, ausserparlamentarischen Kommissionen sowie Akteurinnen und Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wissenschaft durch. Ziel war es, Herausforderungen, Erwartungen und Handlungsbedarf im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus aus Sicht der verschiedenen Akteure zu erfassen.

Die im Rahmen der Konsultation gesammelten Beiträge bieten eine wertvolle Grundlage für die Entwicklung der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus. Sie ermöglichen es, Prioritäten zu erkennen, konkrete Bedürfnisse vor Ort zu identifizieren und wirksame Handlungsansätze aufzuzeigen. Auf dieser Basis wurde die vorliegende Publikation erarbeitet, die das inhaltliche Fundament für die Erarbeitung der Strategie und des geplanten Aktionsplans bildet.

Evaluation der Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden

Zudem wurde gemäss Auftrag aus der Motion 23.4335 der Bericht «Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden» von 2021 aktualisiert und um Massnahmen gegen Rassismus erweitert. Der Bericht zeigt die erzielten Fortschritte, bestehende Lücken sowie den Stand der Umsetzung der Empfehlungen von 2021 auf.

Zudem formuliert er acht zentrale Empfehlungen für die Weiterentwicklung der zukünftigen Strategie gegen Rassismus und des dazugehörigen Aktionsplans. Diese betreffen insbesondere die Stärkung des gemeinsamen Orientierungsrahmens, des rechtlichen und institutionellen Rahmens sowie der Evidenzorientierung.

Diese Publikation bildet damit das inhaltliche Fundament für die Erarbeitung der Strategie und des geplanten Aktionsplans.

Prüfung einer Beauftragtenstelle

Die Motion 23.4335 verlangt vom Bundesrat auch die Prüfung der Frage, ob eine Beauftragtenstelle zur Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung geschaffen werden soll. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu eine externe Analyse in Auftrag gegeben. Diese beleuchtet verschiedene Modelle für eine solche neue Funktion. Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz bereits mehrere Stellen und Institutionen gibt, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus befassen. Eine zusätzliche Stelle birgt gemäss Studie das Risiko von Doppelspurigkeiten und einem erhöhten Koordinationsaufwand.

Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter den aktuellen Rahmenbedingungen sieht das EDI derzeit davon ab, eine Beauftragtenstelle zu schaffen. Der Entscheid erfolgt auch mit Blick auf die Nationale Strategie und den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus (Medienmitteilung vom 25. Juni 2025). Ziel der Strategie ist es, bestehende Strukturen zu festigen, besser zu koordinieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung der Kompetenzen im Bereich des Antisemitismus.

Dokumente und Berichte aus der Vorbereitungsphase

Kick-off-Tagung: gemeinsamer Start der Strategieentwicklung

An der Tagung am 26. August 2025 wurden unter Mitwirkung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Ergebnisse aus dem Hearing und der Evaluation der Massnahmen präsentiert und diskutiert. In Panels mit nationalen und internationalen Gästen wurden zudem verschiedene Aspekte vertieft, die in der Anhörung und der Evaluation als zentral für die Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus herausgestrichen wurden.

An der Kick-off-Tagung gaben fünf Vertreterinnen und Vertreter aus Bund, Kantonen, Fachgremien und Zivilgesellschaft in kurzen Inputs Einblick in ihre Perspektiven und Erwartungen an die nationale Strategie:

Verabschiedung der nationalen Strategie durch den Bundesrat

Am 5. Dezember 2025 verabschiedete der Bundesrat die erste nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus für die Jahre 2026 bis 2031 (Medienmitteilung vom 8. Dezember 2025). Damit setzte er die Motion 23.4335 um und schuf erstmals einen gemeinsamen strategischen Rahmen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden. Die Strategie legt die inhaltlichen Schwerpunkte fest und bildet die Grundlage für die Erarbeitung eines Aktionsplans mit konkreten Massnahmen ab 2026.

Weitere Informationen zur Strategie und Umsetzung

Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus schafft erstmals einen gemeinsamen Bezugsrahmen für Bund, Kantone, Städte und Gemeinden. Sie legt gemeinsame Ziele und Handlungsansätze fest und ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen gegen Rassismus und Antisemitismus. Im Zentrum steht ein 4x4-Modell mit vier Handlungsfeldern und vier Querschnittsdimensionen. Dieses Modell dient als praxisnahes methodisches Instrument und unterstützt eine ganzheitliche und langfristige Wirkung.

Aktionsplan zur Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die Umsetzung der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus erfolgt über den Aktionsplan.