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Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus (2026-2031) schafft erstmals einen gemeinsamen Rahmen für Prävention, Schutz und Zusammenarbeit und bietet Orientierung für Bund, Kantone und Gemeinden. Sie definiert gemeinsame Ziele und Handlungsansätze und ermöglicht ein koordiniertes Vorgehen gegen Rassismus und Antisemitismus. Im Zentrum steht das 4x4-Modell mit vier Handlungsfeldern und vier Querschnittsdimensionen. Dieses dient als praxisnahes methodisches Instrument und unterstützt eine ganzheitliche und langfristige Wirkung.

4x4 gegen Rassismus und Antisemitismus

Die Strategie bildet das Fundament und das 4x4-Modell den Bauplan für die nächsten Jahre. Es stellt das methodische Kernstück der Strategie dar, trägt dazu bei, die Strategie in der Praxis umzusetzen und unterstützt Fachpersonen und Institutionen dabei, Massnahmen gezielt zu planen, umzusetzen und weiterzuentwickeln.

Die Handlungsfelder zeigen, was in vier prioritären Bereichen zu tun ist:

  • Durch ein systematisches Monitoring werden Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung sichtbar gemacht und als Grundlage für gezielte Massnahmen erfasst.
  • Im Bereich Schutz werden betroffene Personen unterstützt, ihre Rechte gesichert und der Zugang zu Hilfe erleichtert.
  • Im Handlungsfeld institutionelle Verankerung werden Strukturen und Prozesse so gestaltet, dass Diskriminierung erkannt, abgebaut und Prävention dauerhaft integriert wird.
  • Im Handlungsfeld gesellschaftliches Engagement stehen Sensibilisierung, Wissensaustausch und gemeinsames Lernen im Vordergrund. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren können Synergien genutzt und langfristige Wirkungen erzielt werden.

Die Querschnittsdimensionen verdeutlichen, wie vorzugehen ist und stellen sicher, dass alle Massnahmen differenziert, wirksam und nachhaltig umgesetzt werden. Sie berücksichtigen:

  • Struktureller Rassismus: Regeln, Routinen und Organisationskulturen können diskriminierende Wirkungen entfalten. Prävention bedeutet daher auch, Strukturen kritisch zu überprüfen und zu verändern.
  • Intersektionalität: Diskriminierungsformen treten häufig gemeinsam auf und verstärken sich gegenseitig. Sie müssen deshalb auch zusammen betrachtet werden.
  • Betroffenenperspektive: Die Expertise von Menschen mit Rassismuserfahrungen ist zentral für die Entwicklung wirksamer Massnahmen.
  • Unterschiedlichkeit der Rassismen: Verschiedene Formen von Rassismus erfordern differenzierte und passgenaue Präventionsansätze.

Die Strategie gilt für die Jahre 2026 bis 2031 und wird gemeinsam mit allen zuständigen Stakeholdern im Rahmen eines Aktionsplans umgesetzt. Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung koordiniert den Prozess in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Die konkreten Massnahmen und nächsten Schritte werden laufend auf der Seite zum Aktionsplan aktualisiert.

Faltplakat

Das Faltplakat vermittelt das 4x4-Modell in kompakter und praxisnaher Form. Es unterstützt Fachpersonen und weitere Interessierte dabei, die Strategie besser zu verstehen und in ihrem Arbeitskontext anzuwenden.
Das Faltplakat kann kostenlos bestellt werden.

Weitere Informationen zur nationalen Strategie

Aktionsplan zur Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die Umsetzung der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus erfolgt über den Aktionsplan.

Erarbeitungsprozess der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus

Die nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus ist das Ergebnis eines breit abgestützten Erarbeitungsprozesses. In mehreren Etappen wurden zentrale Akteurinnen und Akteure aus Verwaltung, Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen. Die folgenden Meilensteine geben einen Überblick über die wichtigsten Schritte bis zur Verabschiedung der Strategie.