Strategie und Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
Mit Annahme der Motion 23.4335 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats hat das Parlament den Bundesrat damit beauftragt, «gemeinsam mit den Kantonen, eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus auszuarbeiten. Diese sollen Bund, Kantone und Gemeinden gemäss ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in die Pflicht nehmen». Mit der Umsetzung der Motion ist die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB beauftragt.
Kick-Off-Tagung zur Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus, 26. August 2025
Bis Ende Januar 2025 fand mittels Umfrage ein Stakeholder-Hearing bei Behörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft statt. Das Hearing hatte zum Ziel, die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus in der Schweiz und den Handlungsbedarf aus Sicht der unterschiedlichen Akteure zu erfassen.
Zudem wurde gemäss Auftrag aus der Motion der Bericht «Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden» von 2021 aktualisiert und um Massnahmen gegen Rassismus erweitert.
An der Tagung am 26. August 2025 wurden unter Mitwirkung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Ergebnisse aus dem Hearing und der Massnahmenevaluation präsentiert und diskutiert. In Panels mit nationalen und internationalen Gästen wurden zudem verschiedene Aspekte vertieft, die in der Anhörung und der Evaluation als zentral für die Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus herausgestrichen wurden.
Die Ergebnisse des Hearings und der Bericht «Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus» sind hier verfügbar: Studien und Berichte
Die fünf Kurzbeiträge zentraler Organisationen im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus sind hier verfügbar:
Prüfung einer Beauftragtenstelle
Die Motion verlangt vom Bundesrat auch die Prüfung der Frage, ob eine Beauftragtenstelle zur Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung geschaffen werden soll. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu eine externe Analyse in Auftrag gegeben. Diese beleuchtet verschiedene Modelle für eine solche neue Funktion. Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz bereits mehrere Stellen und Institutionen gibt, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus befassen. Eine zusätzliche Stelle birgt gemäss Studie das Risiko von Doppelspurigkeiten und einem erhöhten Koordinationsaufwand.
Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter den aktuellen Rahmenbedingen sieht das EDI derzeit davon ab, eine Beauftragtenstelle zu schaffen. Der Entscheid erfolgt auch mit Blick auf die Nationale Strategie und den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus. Ziel der Strategie ist es, bestehende Strukturen zu festigen, besser zu koordinieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung der Kompetenzen im Bereich des Antisemitismus.