Strategie und Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus
Mit der Verabschiedung der ersten Nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus (2026–2031) setzt der Bundesrat ein deutliches Zeichen für den Schutz der Grund- und Menschenrechte. Die Strategie wurde in Erfüllung der Motion 23.4335 der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats erarbeitet.
4x4 gegen Rassismus und Antisemitismus: vier Handlungsfelder, vier Querschnittsdimensionen
Die Strategie schafft einen fundierten und kohärenten Bezugsrahmen, der dem Bund, den Kantonen, Städten und Gemeinden als Grundlage für ihre Strategien und Massnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus dient. Sie stützt sich auf ein 4x4-Modell mit vier Handlungsfeldern und vier Querschnittsdimensionen. Dieses Modell dient als praxisnahes methodisches Instrument und soll eine ganzheitliche und langfristige Wirkung entfalten.
Die Handlungsfelder zeigen die prioritären Bereiche auf: Durch ein systematisches Monitoring werden Rassismus, Antisemitismus und Diskriminierung sichtbar gemacht und als Grundlage für gezielte Massnahmen erfasst. Im Bereich Schutz werden betroffene Personen unterstützt, ihre Rechte gesichert und der Zugang zu Hilfe erleichtert. Im Handlungsfeld institutionelle Verankerung werden Strukturen und Prozesse so gestaltet, dass Diskriminierung erkannt, abgebaut und Prävention dauerhaft integriert wird. Schliesslich fördert das Handlungsfeld gesellschaftliches Engagement den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Behörden, Zivilgesellschaft und weiteren Akteuren, um Wissen zu teilen, zu sensibilisieren, das Lernen und die Weiterbildung zu den Dynamiken von Rassismus zu stärken und gemeinsam zu handeln.
Die Querschnittsdimensionen stellen sicher, dass alle Massnahmen differenziert, wirksam und nachhaltig umgesetzt werden. Sie berücksichtigen strukturellen Rassismus, intersektionale Diskriminierung, die Beteiligung betroffener Personen sowie die Berücksichtigung verschiedener Rassismen.
Die Umsetzung der Strategie erfolgt ab 2026 in zwei Phasen koordiniert von der Fachstelle für Rassismusbekämpfung.
Link zur Medienmitteilung: Bundesrat beschliesst erste nationale Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus
Kick-Off-Tagung zur Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus, 26. August 2025
Bis Ende Januar 2025 fand mittels Umfrage ein Stakeholder-Hearing bei Behörden, Zivilgesellschaft und Wissenschaft statt. Das Hearing hatte zum Ziel, die aktuellen Herausforderungen und Bedürfnisse im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus in der Schweiz und den Handlungsbedarf aus Sicht der unterschiedlichen Akteure zu erfassen.
Zudem wurde gemäss Auftrag aus der Motion der Bericht «Evaluation der Massnahmen gegen Antisemitismus von Bund, Kantonen und Gemeinden» von 2021 aktualisiert und um Massnahmen gegen Rassismus erweitert.
An der Tagung am 26. August 2025 wurden unter Mitwirkung von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider die Ergebnisse aus dem Hearing und der Massnahmenevaluation präsentiert und diskutiert. In Panels mit nationalen und internationalen Gästen wurden zudem verschiedene Aspekte vertieft, die in der Anhörung und der Evaluation als zentral für die Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus herausgestrichen wurden.
Die Ergebnisse des Hearings und der Bericht «Massnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus» sind hier verfügbar: Studien und Berichte
Die fünf Kurzbeiträge zentraler Organisationen im Kampf gegen Rassismus und Antisemitismus sind hier verfügbar:
Prüfung einer Beauftragtenstelle
Die Motion verlangt vom Bundesrat auch die Prüfung der Frage, ob eine Beauftragtenstelle zur Rassismus- und Antisemitismusbekämpfung geschaffen werden soll. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat dazu eine externe Analyse in Auftrag gegeben. Diese beleuchtet verschiedene Modelle für eine solche neue Funktion. Sie zeigt auf, dass es in der Schweiz bereits mehrere Stellen und Institutionen gibt, die sich mit der Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus befassen. Eine zusätzliche Stelle birgt gemäss Studie das Risiko von Doppelspurigkeiten und einem erhöhten Koordinationsaufwand.
Auf der Grundlage dieser Prüfung und unter den aktuellen Rahmenbedingen sieht das EDI derzeit davon ab, eine Beauftragtenstelle zu schaffen. Der Entscheid erfolgt auch mit Blick auf die Nationale Strategie und den Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus. Ziel der Strategie ist es, bestehende Strukturen zu festigen, besser zu koordinieren und gezielt weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Stärkung der Kompetenzen im Bereich des Antisemitismus.