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Gesuch

Gesuche müssen auf der Plattform eSubventionen eingegeben werden.

Gesuche für Laborprojekte werden bis zum 31. Mai 2026 laufend evaluiert. Danach gibt es zwei fixe Eingabefristen pro Jahr: jeweils 31. Oktober und 31. Mai.

Gesuche für Schulprojekte haben zwei fixe Eingabefristen pro Jahr: jeweils 15. September und 15. Februar.

Ein Gesuch auf eSubventionen einreichen:

  • Wenn Sie zum ersten Mal ein Gesuch bei der FRB einreichen, müssen Sie zur Benutzung von eSubventionen zuerst ein EIAM-Benutzerkonto eröffnen (CH-Login oder AGOV).
  • Haben Sie in der Vergangenheit bereits auf PBV ein Gesuch eingereicht, können Sie Ihr CH-Login weiterhin benützen. Sie müssen sich dann nur ein erstes Mal auf eSubventionen registrieren.
  • Alle Gesuchstellenden erhalten somit ein persönliches Konto, auf dem der Status der Gesuche jederzeit verfolgt werden kann. Bereits eingereichte Gesuche sind ebenfalls auf dem persönlichen Konto zu finden.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an ara@gs-edi.admin.ch.

Verfahren

Formale Prüfung: Die FRB prüft, ob ein Gesuch vollständig ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, weist die FRB es mit einem anfechtbaren Nichteintretensentscheid ab oder schlägt der Trägerschaft einen Rückzug vor.

Inhaltliche Prüfung: Die FRB beurteilt die Gesuche anhand der oben erläuterten Kriterien.

Entscheid: Die FRB überweist das Gesuch an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern. Ein Projekt kann unter der Bedingung zur Annahme empfohlen werden, dass bestimmte Auflagen erfüllt werden. Der Entscheid wird den Trägerschaften mittels einer Verfügung mitgeteilt. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

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