Gesuch
Neue Projektdatenbank
Wir freuen uns, die Einführung unserer neuen Projektdatenbank eSubventionen bekannt zu geben. Sie löst nach und nach die alte Plattform PBV (Projektbeitragsverwaltung) ab.
Gesuche für Laborprojekte werden ab 20. November 2025 nur noch auf eSubventionen eingegeben. Ausserdem werden 2026 Eingabefristen eingeführt: Bis 31. Mai 2026 werden Gesuche noch laufend evaluiert. Danach gibt es neu fixe Eingabefristen: jeweils 31. Oktober und 31. Mai.
Gesuche für die Aktionswoche gegen Rassismus 2026 mit Eingabefrist 15. Januar 2026 werden noch auf der alten Datenbank PBV eingegeben.
Gesuche für Schulprojekte mit Eingabefrist 15. Februar 2026 können ab Januar 2026 auf eSubventionen eingegeben werden. Zukünftig gibt es nur noch zwei Eingabefristen; die zweite Eingabefrist 2026 wird im Herbst sein und wird zeitnah kommuniziert.
Was sich mit eSubventionen ändert:
- Zentrale Projektübersicht: Alle relevanten Informationen an einem Ort
- Direkte Kommunikation: Austausch mit Projektverantwortlichen über das System möglich
- Kein Herunter- und Hochladen von Formularen mehr; diese sind nun online verfügbar
Ein Gesuch auf eSubventionen einreichen:
- Wenn Sie zum ersten Mal ein Gesuch bei der FRB einreichen, müssen Sie zur Benutzung von eSubventionen zuerst ein EIAM-Benutzerkonto eröffnen (CH-Login oder AGOV).
- Haben Sie in der Vergangenheit bereits auf PBV ein Gesuch eingereicht, können Sie Ihr CH-Login weiterhin benützen. Sie müssen sich dann nur ein erstes Mal auf eSubventionen registrieren.
- Alle Gesuchstellenden erhalten somit ein persönliches Konto, auf dem der Status der Gesuche jederzeit verfolgt werden kann. Bereits eingereichte Gesuche sind ebenfalls auf dem persönlichen Konto zu finden.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an ara@gs-edi.admin.ch.
Verfahren
Formale Prüfung: Die FRB prüft, ob ein Gesuch vollständig ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt. Ist dies nicht der Fall, weist die FRB es mit einem anfechtbaren Nichteintretensentscheid ab oder schlägt der Trägerschaft einen Rückzug vor.
Inhaltliche Prüfung: Die FRB beurteilt die Gesuche anhand der oben erläuterten Kriterien.
Entscheid: Die FRB überweist das Gesuch an das Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern. Ein Projekt kann unter der Bedingung zur Annahme empfohlen werden, dass bestimmte Auflagen erfüllt werden. Der Entscheid wird den Trägerschaften mittels einer Verfügung mitgeteilt. Der Entscheid kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.






