Projekte im Schulbereich
Mit den Projekten im Schulbereich unterstützt die FRB Vorhaben, die eine vertiefte Auseinandersetzung mit Rassismus in der Schule fördern und zu einer rassismuskritischen Schulkultur beitragen. Unterstützt werden Projekte, die Rassismusprävention nachhaltig im Schulalltag verankern, unterschiedliche Akteurinnen und Akteure des Bildungswesens einbeziehen und zur Entwicklung von Good Practices beitragen.
Thematische Schwerpunkte
Rassismus im Unterricht
Projekte können dazu beitragen, Rassismus und rassistische Diskriminierung im Unterricht fachlich fundiert zu thematisieren und Lehrpersonen im Umgang mit diesen Themen zu stärken.
Umgang mit rassistischen Vorfällen
Projekte können Schulen dabei unterstützen, rassistische Vorfälle zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und verbindliche Abläufe für den Umgang mit solchen Vorfällen zu entwickeln.
Rassismuskritische Schulkultur
Projekte können institutionelle Lern- und Veränderungsprozesse fördern und dazu beitragen, Rassismuskritik nachhaltig in Strukturen, Praktiken und im Schulalltag zu verankern.
An wen richtet sich die Förderung?
Die Förderung richtet sich an Projekte im Bereich der Vorschule, Primarstufe, Sekundarstufen I und II einschliesslich der Berufsbildung sowie der Tertiärstufe (Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen).
Projekte können von Akteurinnen und Akteuren des Bildungswesens oder in Zusammenarbeit mit ausserschulischen Organisationen und Fachpersonen umgesetzt werden. Bei Angeboten von ausserschulischen Akteurinnen und Akteuren müssen ein konkreter Bedarf seitens der Schule und die notwendige pädagogische Expertise ausgewiesen sein.
Beurteilungskriterien
1. Bezug zum Schulalltag und Projektkonzeption
Das Projekt ist im Schulalltag oder in den Strukturen der Bildungsinstitution verankert und greift einen konkreten Bedarf der beteiligten Schule oder Bildungsinstitution auf.
Ziele, Zielgruppe, Aktivitäten, Methoden und angestrebte Wirkung sind klar und nachvollziehbar beschrieben.
2. Fachliche und pädagogische Expertise
Im Projekt ist die erforderliche Expertise im Bereich Rassismusprävention sichergestellt. Die Projektträgerschaft verfügt selbst über entsprechende Fachkenntnisse oder bezieht externe Fachpersonen oder Fachorganisationen ein. Zudem ist die für den schulischen Kontext notwendige pädagogische Expertise gewährleistet.
Zudem werden Menschen mit Rassismuserfahrung in die Konzeptarbeit und/oder die Umsetzung des Projekts einbezogen.
3. Breitenwirkung und Nachhaltigkeit
Das Projekt entfaltet Wirkung über den Kreis der unmittelbar beteiligten Personen hinaus und trägt dazu bei, rassismuskritische Kompetenzen, Praktiken oder Strukturen in der Bildungsinstitution weiterzuentwickeln und möglichst nachhaltig zu verankern.
4. Reflexion und Evaluation
Die Projektträgerschaft zeigt auf, mit welcher Methode die Umsetzung und Wirkung des Projekts überprüft werden. Die gewonnenen Erkenntnisse werden reflektiert und für die weitere Arbeit genutzt.
Gesuch einreichen
Informationen zu Eingabefristen, Gesuchseingabe und Verfahren finden Sie auf der Seite Gesuch einreichen.
Wie geht es weiter?
Prüfen Sie, ob Ihr Projekt die allgemeinen Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt. Informationen zu Eingabefristen, Gesuchseinreichung und Verfahren finden Sie unter «Gesuch einreichen».

Voraussetzungen für eine Förderung
Für eine Projektförderung durch die FRB gelten allgemeine Voraussetzungen, Ausschlusskriterien und finanzielle Rahmenbedingungen.

Labor-Projekte
Neue und weiterentwickelte Ansätze zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.

Gesuch einreichen
Informationen zu Eingabefristen, Gesuchseinreichung über Evidence, Verfahren und Auszahlung der Finanzhilfen.