Voraussetzungen für eine Förderung
Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB unterstützt Projekte, die einen konkreten Beitrag zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und/oder Antisemitismus in der Schweiz leisten.
Für eine finanzielle Unterstützung müssen die nachfolgenden allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wer kann ein Gesuch einreichen?
Gesuche um Finanzhilfen können grundsätzlich von Privatpersonen sowie von privaten und öffentlichen, nicht gewinnorientierten Organisationen und Institutionen eingereicht werden.
Projekte von kantonalen und kommunalen staatlichen Stellen müssen mit dem Förderbereich Schutz vor Diskriminierung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) abgestimmt sein. Bundesstellen können in Zusammenarbeit mit Dritten Projekte einreichen.
Welche Projekte können unterstützt werden?
Unterstützt werden Projekte, die
- sich explizit mit Rassismus und/oder Antisemitismus auseinandersetzen und einen konkreten Beitrag zu deren Prävention oder Bekämpfung leisten;
- in der Schweiz umgesetzt werden oder sich an die in der Schweiz lebende Bevölkerung richten;
- auf einem nachgewiesenen Bedarf beruhen;
- zeitlich begrenzt sind oder als Pilotprojekt durchgeführt werden;
- mit deren Umsetzung frühestens zwei Monate nach der jeweiligen Eingabefrist begonnen wird (gilt für Gesuche ab März 2027).
Für Labor-Projekte und Projekte im Schulbereich gelten zusätzlich spezifische Kriterien.
Was wird nicht unterstützt?
Nicht unterstützt werden insbesondere:
- Integrations-, Migrations- oder interkulturelle Begegnungsprojekte, sofern sie sich nicht ausdrücklich mit Rassismus und/oder Antisemitismus auseinandersetzen und keinen konkreten Beitrag zu deren Prävention oder Bekämpfung leisten. Migrationserfahrungen oder Integrationsfragen allein begründen keine Förderfähigkeit;
- Vorhaben, deren Hauptzweck in Forschungsarbeiten oder in der Erstellung und Veröffentlichung einer Publikation besteht;
- die blosse Wiederholung bereits durchgeführter oder etablierter Projekte ohne wesentliche Weiterentwicklung;
- politische Aktivitäten und Lobbyarbeit.
Finanzierung
Für die Finanzierung gelten die Bestimmungen des Subventionsgesetzes (SuG). Finanzhilfen können nur gewährt werden, wenn ein Projekt ohne finanzielle Unterstützung nicht hinreichend umgesetzt werden kann und die zumutbaren Eigenleistungen sowie weitere Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen.
Die Finanzhilfe der FRB beträgt in der Regel mindestens 10% und höchstens 50% des Gesamtbudgets eines Projekts. Der Anteil der Eigenleistung muss mindestens 25% des Gesamtbudgets betragen. Eigenleistungen können in Form von finanziellen Mitteln, Arbeitsleistungen oder zur Verfügung gestellter Infrastruktur erbracht werden.
Der Beitrag der FRB ist als Mitfinanzierung und Anreiz vorgesehen und dient nicht dazu, ein vorgegebenes Budgetdefizit zu decken.
Rechtliche Grundlagen
Wie geht es weiter?
Wenn Ihr Projekt die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, prüfen Sie die spezifischen Kriterien der passenden Projektart. Informationen zu den Eingabefristen und zur Gesuchseinreichung finden Sie auf der Seite «Gesuch einreichen».

Labor-Projekte
Neue und weiterentwickelte Ansätze zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.

Projekte im Schulbereich
Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus im schulischen Kontext.

Gesuch einreichen
Informationen zu Eingabefristen, Gesuchseinreichung über Evidence, Verfahren und Auszahlung der Finanzhilfen.