Gesuch einreichen
Für Gesuche gelten je nach Projektart unterschiedliche Eingabefristen. Die Einreichung erfolgt ausschliesslich über die Plattform Evidence.
Prüfen Sie vor der Gesuchseinreichung, ob Ihr Projekt die allgemeinen Voraussetzungen sowie die Kriterien der jeweiligen Projektart erfüllt (Labor-Projekte oder Projekte im Schulbereich).
Eingabefristen
Labor-Projekte
Für Labor-Projekte gelten zwei fixe Eingabefristen pro Jahr:
- 31. Mai
- 31. Oktober
Projekte im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus
Für Projekte im Rahmen der Aktionswochen gegen Rassismus gelten übergangsweise noch folgende Eingabefristen:
- 15. Januar 2027
Danach ist die nächste Eingabefrist der 31. Mai 2027. Ab diesem Zeitpunkt gelten für Projekte im Rahmen der Aktionswochen dieselben Eingabefristen wie für Labor-Projekte.
Projekte im Schulbereich
Für Projekte im Schulbereich gelten zwei fixe Eingabefristen pro Jahr:
- 15. Februar
- 15. September
Gesuchseinreichung
Gesuche sind über die Plattform Evidence einzureichen. Die FRB bearbeitet ausschliesslich Gesuche, die über diese Plattform übermittelt wurden.
Ein Gesuch auf Evidence einreichen:
- Wenn Sie zum ersten Mal ein Gesuch bei der FRB einreichen, müssen Sie zur Benutzung von Evidence zuerst ein EIAM-Benutzerkonto eröffnen (CH-Login oder AGOV).
- Haben Sie in der Vergangenheit bereits auf PBV ein Gesuch eingereicht, können Sie Ihr CH-Login weiterhin benützen. Sie müssen sich dann nur ein erstes Mal auf Evidence registrieren.
- Alle Gesuchstellenden erhalten somit ein persönliches Konto, auf dem der Status der Gesuche jederzeit verfolgt werden kann. Bereits eingereichte Gesuche sind ebenfalls auf dem persönlichen Konto zu finden.
Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an ara@gs-edi.admin.ch.
Verfahren
Nach Ablauf der Eingabefrist prüft die FRB die eingereichten Gesuche.
Formale Prüfung
Die FRB prüft, ob das Gesuch vollständig ist und die formalen Voraussetzungen erfüllt.
Inhaltliche Prüfung
Gesuche, welche die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden anhand der allgemeinen Voraussetzungen und der für die jeweilige Projektart geltenden Beurteilungskriterien geprüft.
Entscheid
Die FRB unterbreitet die geprüften Gesuche dem Generalsekretariat des Eidgenössischen Departements des Innern (GS-EDI) zum Entscheid. Der Entscheid wird den Gesuchstellenden mittels Verfügung mitgeteilt. Eine Unterstützung kann mit Auflagen verbunden werden.
Mit einem Entscheid ist in der Regel innerhalb von rund zwei Monaten nach der Eingabefrist zu rechnen.
Auszahlung der Finanzhilfe
Die Finanzhilfe wird nach dem Entscheid ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach dem Entscheid.
Bei Finanzhilfen bis CHF 10'000.- wird der gesamte Betrag ausbezahlt. Bei Finanzhilfen über CHF 10'000.- werden zunächst 80% des zugesprochenen Betrags ausbezahlt. Die verbleibenden 20% werden nach Abschluss des Projekts und nach Prüfung der Schlussunterlagen ausbezahlt.
Für alle unterstützten Projekte sind nach Projektabschluss eine Selbstevaluation und eine Schlussabrechnung einzureichen.
Weitere Informationen
Prüfen Sie vor der Gesuchseinreichung nochmals die allgemeinen Voraussetzungen und die Kriterien der entsprechenden Projektart.
Wurde Ihr Projekt bereits unterstützt? Informationen zur Projektumsetzung und zum Projektabschluss finden Sie unter «Für unterstützte Projekte».

Voraussetzungen für eine Förderung
Für eine Projektförderung durch die FRB gelten allgemeine Voraussetzungen, Ausschlusskriterien und finanzielle Rahmenbedingungen.

Labor-Projekte
Neue und weiterentwickelte Ansätze zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Antisemitismus.

Projekte im Schulbereich
Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus im schulischen Kontext.