Zum Hauptinhalt springen

Wie häufig wird diskriminiert?

Die in der Schweiz erfasste rassistische Diskriminierung hat deutlich zugenommen. Darüber hinaus ist die Dunkelziffer wahrscheinlich hoch. Die Kombination verschiedener Datenquellen zeigt die Gesamtsituation von Rassismus und rassistischer Diskriminierung.

Diese Illustration verdeutlicht, wie gross der Bevölkerungsanteil ist, der angibt, rassistische Diskriminierung erlebt zu haben – er hat sich in den letzten vierzehn Jahren fast verdoppelt (Quelle: ZidS). Neben der Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS) beziehen wir uns im Folgenden auf alle in der Schweiz identifizierten, bekannt gewordenen und erfassten Fälle rassistischer Diskriminierung im Zeitraum zwischen 2010 und 2024. Nicht nur ZidS registriert mehr rassistische Diskriminierung. Auch bei den zuständigen Beratungsstellen und im Zusammenhang mit der Strafnorm zu Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Diskriminierungs-Strafnorm StGB 261bis) nehmen die Fallzahlen seit Jahren kontinuierlich zu.

Die Dunkelziffer ist hoch

Doch längst nicht alle Fälle rassistischer Diskriminierung werden gemeldet oder erfasst. Erschwerend kommt hinzu, dass struktureller Rassismus nur schwer greifbar ist und nicht umfassend gemessen werden kann (mehr dazu unter Quellen und Methoden). Aber nimmt rassistische Diskriminierung tatsächlich zu? Oder wird sie häufiger gemeldet, besser erfasst und ist also insgesamt sichtbarer geworden? Das zeigen die bestehenden Daten nicht. Wir gehen davon aus, dass sich in den letzten Jahren sowohl die Wahrnehmung als auch das Verständnis von rassistischer Diskriminierung verbessert haben – nicht zuletzt auch dank entsprechender Tätigkeiten der Kantone, Städte und zivilgesellschaftlichen Organisationen. Gleichwohl können aktuelle Ereignisse und Krisen zu einer  stärkeren Polarisierung  und steigenden Vorfallszahlen führen.

Rassistische Diskriminierung

Fahren Sie mit dem Mauszeiger über die Grafik, um das Ausmass rassistischer Diskriminierung für die einzelnen Jahre anzuzeigen.

Die Daten der Grafik finden Sie in der folgenden Tabelle: Indikator des BFS zu Erfahrung rassistischer Diskriminierung, xlsx.

Die Fallzahlen des Beratungsnetzes für Rassismusopfer steigen 2024 weiter deutlich an (Auswertungsbericht 2024 der Datenbank DoSyRa). Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) und die Stiftung Gemeinsam gegen Rassismus und Antisemitismus GRA sowie die «Coordination Intercommunautaire contre l‘Antisémitisme et la Diffamation» (CICAD) erfassen gemeldete oder öffentlich bekannte Vorfälle. Alle Organisationen verzeichnen verzeichnen seit dem 7. Oktober 2023 einen deutlichen Anstieg, sowohl offline wie auch online (Antisemitismusbericht, Rapport CICAD). Den starken Anstieg von online-Vorfällen erklärt der SIG auch damit, dass seit 2024 eine Suchsoftware eingesetzt wird. Diese durchsucht öffentliche Social‑Media‑Plattformen, Kommentarspalten und Websites nach relevanten Begriffen und erkennt, ob Beiträge aus der Schweiz stammen. Anschliessend werden die Funde vom SIG einzeln geprüft und gemäss der IHRA‑Definition bewertet. Durch diese neue Methodik werden mehr Fälle erfasst, wodurch ein direkter Vergleich mit den Vorjahren nicht mehr möglich ist.
Die CICAD verzeichnet seit Jahren einen Anstieg antisemitischer Vorfälle, der sich seit dem 7. Oktober 2023 nochmals verstärkt zeigt; viele Meldungen betreffen den digitalen Raum, und die Einordnung erfolgt gemäss der IHRA‑Definition. 2022 erweiterte die CICAD ihr Medienmonitoring um zusätzliche Online‑Plattformen wie Telegram und VK, was zu einem starken Anstieg der erfassten antisemitischen Vorfälle führte.

Das Medienmonitoring der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) zeigt, dass in den frühen 2000er‑Jahren mehr rassistische und extremistische Vorfälle öffentlich wurden und ihre Sichtbarkeit danach deutlich abnahm.  Seit der Bewegung «Black lives matter», während der Coronakrise, sowie seit dem 7. Oktober 2023 steigen die öffentlich gewordenen Vorfälle wieder deutlich an (GRA-Rassismusbericht).

Weitere Informationen zu den Diskriminierungsmerkmalen finden Sie unter: Wer wird diskriminiert?

Beratungsfälle und gemeldete Vorfälle

Fahren Sie mit dem Mauszeiger über die Grafik, um die Anzahl Beratungsfälle und gemeldete Vorfälle für die einzelnen Jahre anzuzeigen.

Die Fallzahlen des Beratungsnetzes für Rassismusopfer steigen 2022 weiter an (Auswertungsbericht 2022 der Datenbank DoSyRa). Auch der Schweizerische Israelitische Gemeindebund (SIG) gemeinsam mit der GRA sowie die Koordinationsstelle «Coordination Intercommunautaire contre l’Antisémitisme et la Diffamation» (CICAD) erfassen ihnen gemeldete oder öffentlich bekannte Vorfälle. Bei allen nehmen die Fälle sowohl off- als auch online zu (Antisemitismusbericht, Rapport CICAD).

Das Medienmonitoring der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) zeigt, dass die öffentliche Debatte rund um Rassismus vor allem in den frühen 2000er Jahren intensiver geführt wurde und danach stetig abnahm. Seit der Bewegung «Black lives matter» und der Coronakrise steigen die öffentlich gewordenen Vorfälle wieder an (GRA-Rassismusbericht).

Die Daten der Grafik finden Sie in der folgenden Tabelle: Auswertung des SFM der Beratungsfälle und der gemeldeten Vorfälle, xlsx.

Strafanzeigen und Strafentscheide sowie weitere Beschwerdefälle

Wählen Sie rechts die Datenquelle, die Sie interessiert. Fahren Sie dann mit dem Mauszeiger über die Grafik, um die Anzahl Strafanzeigen und Strafentscheide sowie weitere Beschwerdefälle anzuzeigen.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erhöhen sich die Anzahl Beschuldigter und die registrierten Straftaten im Zusammenhang mit der Diskriminierungs-Strafnorm (Art 261bis StGB). Die Zahl der Verurteilungen, die in der Strafurteilsstatistik (SUS) erfasst werden, bleibt aber auf tiefem Niveau. Die Rechtsfälle, welche die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) sammelt, sowie auch die Zahl der dort registrierten Schuldsprüche steigen weiter an. Die EKR-Entscheidsammlung enthält auch Freisprüche und formelle Entscheide sowie Fälle, die das Jugendstrafrecht betreffen.

Die Daten der Grafik finden Sie in der folgenden Tabelle: Auswertung des SFM der Strafanzeigen, -entscheide und Beschwerdefälle, xlsx.

Die obige Grafik enthält jedoch nur Fälle, die in den Anwendungsbereich der Diskriminierungs-Strafnorm fallen (Diskriminierung und Aufruf zu Hass, aufgrund der «Rasse», Ethnie oder Religion; sexuelle Orientierung wurde bewusst weggelassen). Es sind also nur jene Vorfälle von Rassismus, die eine gewisse Intensität erreichen und von der Strafverfolgung erfasst wurden.

Weiterhin fehlen belastbare Auswertungen zu den wenigen zivilrechtlich entschiedenen oder aussergerichtlich beigelegten Diskriminierungsfällen, etwa im Wohn- oder Arbeitsbereich. Eine Studie der EKR von 2025 kommt zum Schluss, dass der privatrechtliche Schutz vor rassistischer Diskriminierung unzureichend ist. Als grosse Herausforderungen nennt sie die hohe Beweislast, die geringe Abschreckungswirkung von Entschädigungen und verschiedene strukturelle Hürden . Die EKR empfiehlt unter anderem eine erleichterte Beweislast, ein kostenloses Schlichtungsverfahren und klare Diskriminierungsverbote. Zudem hält sie fest, dass ein Gleichbehandlungs‑ oder Antidiskriminierungsgesetz  die Rechtssicherheit  erhöhen könnte. Ein Vergleich mit anderen europäischen Ländern zeigt zudem, dass die Schweiz im zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz zurückliegt.
Die Erfassung rassistisch motivierter Straftaten durch die Polizeikorps erfolgt heute nicht einheitlich. Der Grundlagenbericht zum Monitoring von rassistischer und antisemitischer Diskriminierung (2025) zeigt kantonale Unterschiede sowohl bei der Dokumentation rassistisch motivierter Delikte als auch bei der Erfassung von Racial Profiling und rassistisch motivierter Polizeigewalt. Auch Hassmotive bei allgemeinen Straftaten wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden nicht überall systematisch erfasst: 37 % der befragten Polizeien erfassen rassistische Hassmotive ausserhalb von Art. 261bis StGB, 15 % tun dies teilweise und 48 % nehmen keine solche Erfassung vor. Diesbezügliche Forderungen auf internationaler Ebene und im Schweizer Parlament, dies zu ändern, blieben bisher zumindest teilweise unerfüllt. 2025 empfahl der Bundesrat der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) im Rahmen der nationalen Strategie gegen Rassismus und Antisemitismus konkrete Schritte zur Verbesserung der Erfassung von rassistischen und antisemitischen Vorfällen umzusetzen.

Im Zusammenhang mit den Medien sind jene Fälle relevant, die unter «Rassenhass, (rassistische) Diskriminierung» bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eingeordnet sind sowie die als (rassistische) Diskriminierung klassifizierten Fälle vor dem Schweizer Presserat. Sie bleiben auf tiefem Niveau stabil (UBI 2025: 0 Fälle, 2024: 0 Fälle, 2023: 1 Fall, Presserat 2025: 8 Fälle, 2024: 7 Fälle, 2023 1 Fall).

Wer wird diskriminiert?

Die Sicht auf die betroffenen Menschen ist aus verschiedenen Gründen eingeschränkt. Ihre Nationalität, ihr Geschlecht, ihr Alter etc. liefern trotzdem Hinweise.

Wo wird diskriminiert?

Betroffene erleben rassistische Diskriminierung an unterschiedlichen Orten. Aber ob bei der Arbeit oder im Ausgang: Rassistische Diskriminierung hinterlässt Spuren.

Wie wird diskriminiert?

Verbale Attacken, schriftliche Beleidigungen, strukturelle Benachteiligung oder sogar Schläge – rassistische Diskriminierung hat viele Gesichter.

Wer diskriminiert?

Ein genaues Bild der Täterinnen und Täter ist schwierig, weil Daten nicht erhoben werden oder vertraulich sind. Anhaltspunkte geben Straftaten.

Einstellungen

Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Religion, Sprache, Hautfarbe: Viele Menschen stört die Vielfalt. Aber noch mehr finden: Rassistische Diskriminierung ist ein ernstes Problem.